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LG Berlin, 22.11.2002 - 505 Qs 251/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwarnung wegen des ordnungswidrigen Befahrens einer Busspur nebst Behinderung eines berechtigten Fahrzeugs; Rechtsgrundlage hinsichtlich einer Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid; Einspruch gegen einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 21.10.2002 - 300 OWi 1612/02
- LG Berlin, 22.11.2002 - 505 Qs 251/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72
Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch
Auszug aus LG Berlin, 22.11.2002 - 505 Qs 251/02
Hintergrund dieses Grundsatzes ist der Umstand, dass der Strafprozess nicht als kontradiktorisches Verfahren ausgebildet ist, so dass die Erwägung nicht zulässig ist, der Staat sei mit seiner Anklage teilweise "unterlegen" und daraus müssten bestimmte kostenrechtliche Folgerungen gezogen werden (BGHSt 25, 109, 119).